Grundlegende Dokumente von amnesty international
zur
Türkei
Anliegen
in der Türkei, Januar – Juni 2005
Dieser
Länderbeitrag wurde dem im September 2005 herausgegebenen
Bericht von amnesty international –
CONCERNS
IN EUROPE AND CENTRAL ASIA: January - June 2005
(ai Index: EUR 01/002/2005) –
entnommen. Für weitere Informationen über Anliegen
von
amnesty international in Europa und Zentralasien sollte die
ausführliche Fassung zur Hand genommen werden. Übersetzung
durch die Türkei-Koordinationsgruppe. Verbindlich ist das
englische Original.
Neue
Gesetzgebung (Aktualisierung zu ai Index: EUR 01/01/2005)
Das
Tempo der Gesetzesreformen schien sich in der ersten Hälfte
des
Jahres 2005 zu verlangsamen. Einige Gesetze, die im Vorjahr entworfen
worden waren und welche die Europäische Union (EU)
gefordert hatte, traten in Kraft, wenngleich unter erheblichen
Schwierigkeiten. Jedoch wurden nur wenige andere wichtige
Reformen eingeführt.
Unter
den von der EU geforderten und eingeführten Gesetzen befand
sich
das neue türkische Strafrecht, die neue Strafprozessordnung
und
das Gesetz zum Strafvollzug. Diese Gesetze waren 2004 vom Parlament
verabschiedet worden und sollten am 1. April in Kraft treten. Da
jedoch lautstarke Proteste sowohl von Journalistengruppen (die sich
besorgt darüber zeigten, dass Bestimmungen des neuen
Strafrechts
die Freiheit der Meinungsäußerung
einschränken
könnten und höhere Urteile für Vergehen der
Presse
möglich sein würden) als auch von Vertretern der
Polizei
erfolgten (die behaupteten, ihre Möglichkeiten der
Verbrechensbekämpfung würden durch Teile des
Strafrechts und der Strafprozessordnung eingeschränkt werden)
traten diese Gesetze erst am 1. Juni in Kraft, so dass die
Entwürfe
noch überarbeitet werden konnten. (Siehe ai Index: EUR
44/011/2005 und ai Index: EUR 44/016/2005).
Obwohl
einige der Bestimmungen überarbeitet wurden, die
höhere
Urteile für Vergehen der Presse ermöglicht
hätten,
blieben die Besorgnisse in Bezug auf die Freiheit der
Meinungsäußerung
enttäuschenderweise weitgehend
unberücksichtigt. Darüber hinaus wurden
offensichtlich
aufgrund von Einwendungen der Polizei im Entwurf der
Strafprozessordnung mehreren Passagen gestrichen, die Sicherheiten
für Festgenommene vorgesehen hatten.
Diese
Gesetze enthalten alle auch positive Aspekte. Insbesondere das
türkische Strafrecht enthält zahlreiche Bestimmungen,
die,
wenn sie durchgesetzt werden, Frauen in der Türkei
stärker
vor Gewalt schützen sollten. Jedoch enthalten alle Gesetze
auch
Bestimmungen, die zu Befürchtungen Anlass gaben, sie
könnten
entgegen internationaler Menschenrechtsstandards benutzt
werden.
Vor allem das türkische Strafrecht scheint zahlreiche
unnötige
Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit zu
enthalten während Menschenrechtsverteidiger in der
Türkei
insbesondere gegen die Strafmaßnahmen, die für
Gefängnisinsassen vorgesehen sind, protestierten.
Freiheit
der Meinungsäußerung
Angesichts
der zahlreichen Fälle von Personen, die in der Vergangenheit
wegen friedlicher, gewaltloser Meinungsäußerung
angeklagt
oder zu Geldbußen oder Haftstrafen verurteilt worden waren,
gab
es Besorgnis über die unnötigen
Einschränkungen der
Meinungsfreiheit im neuen türkischen Strafrecht. Obwohl
Gerichte
einige wichtige Entscheidungen getroffen und sich dabei auf
internationale Standards berufen haben, gab es Beispiele von
bedeutenden Fällen, in denen die Entscheidungen des
Appellationsgerichts internationalen Standards zu widersprechen
schienen.
Ein
Beispiel war die Strafverfolgung der Lehrergewerkschaft Eğitim-Sen,
die in ihren Statuten festgelegt hatte, dass sie sich
für
"muttersprachliche Erziehung" einsetzen würde. Das
Verfahren begann im Juni 2004, wobei der Anklagevertreter
erklärte,
ein derartiges Ziel widerspräche den Artikeln 3 und 42 der
Türkischen Verfassung. Diese besagen, dass "die
Türkei
als Land und Nation ein unteilbares Ganzes ist. Ihre Sprache ist
Türkisch." und "keine andere Sprache als Türkisch
darf in Erziehungs- und schulischen Einrichtungen als Muttersprache
türkischer Staatsbürger unterrichtet werden." Das
Gericht lehnte die Schließung von Eğitim-Sen
im September 2004 ab.
Der
Appellationsgerichtshof widerrief diese Entscheidung im November und
erklärte, dies sei notwendig, "um Aktivitäten zu
verhindern, welche die einheitliche Struktur des Landes
gefährden,
als notwendige Vorsichtsmaßnahme, mit dem Ziel, die nationale
und öffentliche Sicherheit und die öffentliche
Ordnung zu
schützen." Der Fall wurde an die niedrigere Instanz
zurück
verwiesen, welche am 21. Februar 2005 die verlangte
Schließung
der Gewerkschaft erneut ablehnte und erklärte, dass
"natürlicherweise Sprache eines der Elemente ist, welche
die Unterschiede in einem Staat ausmachen, nicht ein Element der
Spaltung. Muttersprachlicher Unterricht ist nicht gegen das
Gesetz. Es ist vielmehr ein Indiz, dass sich der Staat um seine
Bürger kümmert. Diese Situation wird eine
Brücke sein,
welche unsere Bürger vereint und die Einheit der Nation
stärkt."
Der Generalstaatsanwalt in Ankara legte erneut Berufung ein und am
25. Mai fiel die höchstrichterliche Entscheidung des
Appellationsgerichts, dass die Gewerkschaft verboten werden
solle (Siehe ai Index: EUR 44/002/2005).
Die
Anklageerhebung gegen Personen, die friedliche, wenn auch kontroverse
Meinungen geäußert hatten, schien auf einer
Ablehnung der
Reformen durch Staatsanwälte und Richter zu beruhen. Im Januar
machte die UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechtsverteidiger
in
dem Bericht über ihren Besuch in der Türkei darauf
aufmerksam, dass "Staatsanwälte sich nicht aktiv für
die Umsetzung der Reform eingesetzt" und dass "einige
Richter sich unwillig gezeigt haben, die Reformen umzusetzen."
Sie kam zu dem Schluss, dass die Haltung "einiger
Justizvertreter eine konkrete Veränderung auf lokaler Ebene
behindert".
Daher
lässt das neue Strafrecht mit der Beibehaltung – und
sogar
Einführung – von unnötigen restriktiven
Vorschriften
befürchten, dass die Freiheit der
Meinungsäußerung in
der Türkei nach wie vor stark gefährdet ist.
Besonders
bedenklich erschien der Artikel 305 des neuen Strafrechts, der
"Handlungen gegen fundamentale nationale Interessen" unter
Strafe stellt, vor allem im Licht der schriftlichen
Erläuterung,
die dem Entwurf beigefügt war, als das Gesetz dem Parlament
vorgelegt wurde. Die Erläuterung führte als Beispiele
für
Verbrechen Handlungen an wie "Propaganda für den
Rückzug
türkischer Soldaten aus Zypern oder für die Annahme
einer
Regelung dieser Angelegenheit, die schädlich
für die
Türkei wäre ... oder, entgegen der historischen
Wahrheit,
dass die Armenier nach dem Ersten Weltkrieg einen Genozid erlitten."
Obwohl
es massive Forderungen gab, diesen Artikel zu überarbeiten,
nachdem das Inkrafttreten des Strafrechts verzögert
wurde,
bestand beunruhigenderweise die einzige Veränderung
darin,
dass ein Satz hinzugefügt wurde, der ausdrücklich
gestattet, dass "Ausländer" genau wie türkische
Staatsbürger für derlei Handlungen angeklagt werden
können.
Genauso
beunruhigend war Artikel 301 des neuen Strafrechts, der jeden
kriminalisiert, der "das Türkentum, die Republik, das
Parlament, die Regierung, die Justiz, das Militär und die
Sicherheitskräfte herabsetzt". Dieses Gesetz übernahm
Teile des Artikels 159 des alten Strafgesetzbuchs, welche
Beleidigung oder Herabsetzung verschiedener staatlicher Institutionen
unter Strafe stellte. Angesichts der Tatsache, dass diese
Bestimmungen dazu verwendet wurden, das Recht auf Meinungsfreiheit
unnötig einzuschränken, forderte ai, sie
zurückzunehmen.
Es
gab viele Beispiele dafür, wie diese Bestimmungen benutzt
wurden, um Verfahren gegen Personen zu eröffnen, welche die
Politik und Handlungen des Staates kritisierten. Im Mai begann z.B.
vor einem Gericht in Istanbul der Prozess gegen den Verleger Ragip
Zarakolu wegen seiner
Veröffentlichung eines Buches von Dora Sakayan
mit dem Titel "Erlebnisse eines armenischen Doktors". Ragip
Zarakolu war nach Artikel
159 des
Strafrechts wegen "Beleidigung des Türkentums und der
Sicherheitskräfte" angeklagt worden, und
anschließend
nach Artikel 301, nachdem das neue Strafrecht in Kraft getreten war.
Ein weiteres Verfahren wurde im März gegen ihn
eröffnet, in
dem Ragip Zarakolu
wegen "Beleidigung des Staates und der Republik" unter
Artikel 159 angeklagt wurde (auch diese Anklage wurde auf Artikel 301
geändert) und wegen "Beleidigung des Andenkens an Atatürk"
nach Gesetz Nr. 5816, weil er ein Buch von George
Jerjian mit dem Titel "Die
Wahrheit
wird uns befreien" veröffentlicht hatte.
Am
28. April wurde in Urfa ein Verfahren nach Artikel 159 des
Strafrechts gegen Şeyhmus
Ülek,
den stellvertretenden Vorsitzenden der Menschenrechtsorganisation
Mazlum-Der, und
Hrant Dink, den
Herausgeber der Tageszeitung Agos eröffnet.
Das Verfahren
stand in Zusammenhang mit Reden, die sie bei einer von
Mazlum-Der am 14.
Dezember 2002 organisierten Konferenz über "Globale
Sicherheit, Terror und Menschenrechte, multikulturelle
Gesellschaft,
Minderheiten und Menschenrechte" gehalten hatten.
Bewaffneter
Konflikt
Im
April verkündete die bewaffnete Gruppe Kongra
Gel, dass sie zu ihrem
ursprünglichen
Namen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)
zurückkehren werde. Es gab zahlreiche bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen türkischen
Sicherheitskräften
und Mitgliedern der PKK
in den südöstlichen und östlichen Provinzen
des Landes
und Angriffe der PKK
und einer angeblich von ihr unabhängigen Gruppe, den
Freiheitsfalken von Kurdistan, auf militärische und zivile
Ziele. Angeblich begingen sowohl die PKK als auch die
türkischen
Sicherheitskräfte Taten, die internationalem Recht und den
Menschenrechten widersprachen.
Das
Hauptquartier der Gendarmerie (Angehörige der Armee, die in
ländlichen Gegenden Polizeiaufgaben übernehmen) in Şırnak
teilte mit, ein Mitglied der PKK, das als "Dijyar"
bekannt sei (vermutlich Abdulkadir
Bartan),
sei nach einer bewaffneten Auseinandersetzung festgenommen worden.
Anstatt ihn unmittelbar, wie es das türkische Recht verlangt,
vor einen Staatsanwalt zu bringen, sei er erst dazu eingesetzt
worden, Stellen zu zeigen, wo sich andere PKK-Mitglieder verbargen.
Die Gendarmerie erklärte, in dieser Zeit sei sie unter
Beschuss
von der PKK gekommen und "Dijyar"
sei getötet worden. Sie erklärte auch, es sei nicht
möglich
gewesen, seine Leiche bzw. die Leichen von 20 weiteren
PKK-Mitgliedern zu bergen, die während der ersten Operation
getötet worden waren, bei der "Dijyar"
festgenommen worden war. Das Nichteinhalten von
Sicherheitsstandards, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
verhindern sollen, und dass es versäumt wurde, eine Autopsie
der
Getöteten durchzuführen gab Anlass zu ernster Sorge.
(Siehe
ai Index: EUR 44/017/2005 und ai Index: EUR 44/020/2005).
Es
gab weiterhin Hinweise darauf, dass die PKK Repressalien gegen
ehemalige Mitglieder der Organisation ausübte, die sich der
Patriotischen Demokratischen Partei Kurdistans (PWD) im Nordirak
angeschlossen hatten. Am 17. Februar wurde Kemal
Şahin (auch bekannt als Saleh
Nuri oder Kemale
Sor) bei einem Angriff
getötet, der
angeblich von Mitgliedern der PKK in der Nähe von
Süleymaniya im Nordirak durchgeführt wurde. Kemal
Şahin war ein ehemaliges
Mitglied der
PKK, das sich von ihr getrennt hatte und Rekeftin
gegründet hatte, eine mit der PWD verbündete
Organisation.
Acht angebliche PKK-Mitglieder wurden später von der
irakischen
Behörden im Zusammenhang mit dem Angriff festgenommen.
Fahnenproteste
Der
erneute Ausbruch von Gewalt zwischen der PKK und den
türkischen
Sicherheitskräften schien auch zu einem Ausbruch von
nationalistischen Aktivitäten zu führen, bei denen
diejenigen, die abweichende Meinungen
äußerten, als
"Landesverräter" ins Visier genommen wurden.
Am
21. März wurden zwei 14 und 12-jährige Kinder und ein
18jähriger von Polizisten in Mersin
in der Südosttürkei festgenommen und angeklagt,
während
der Newroz-Feier
versucht zu haben, eine türkische Fahne zu verbrennen. (Newroz
(kurdisch) / Nevruz
(türkisch) ist das traditionelle Neujahrsfest im persischen
Kalender, das die Ankunft des Frühlings am 21. März,
der
Tag-und-Nacht-Gleiche, feiert und besonders von den Kurden in der
Türkei begangen wird.) Während die Kinder und mehrere
andere Personen wegen "Beleidigung der türkischen Fahne",
"Organisieren einer illegalen Demonstration" und
"Widerstand gegen die Polizeikräfte" angeklagt wurden,
führte dieser Vorfall zu einer Welle von Denunziationen extrem
nationalistischer Art (insbesondere in einer Erklärung des
Chefs
des Generalstabs). Nach Erklärungen von offizieller Seite,
darunter auch des Präsidenten, in denen die
Öffentlichkeit
aufgerufen wurde, "Solidarität mit der Fahne" zu
zeigen, gab es landesweit Demonstrationen "zur Verteidigung
der Fahne" und alle Fernsehkanäle zeigten die Fahne
während
ihrer Sendungen.
In
dieser gespannten Atmosphäre wurden Oppositionelle als
"Fahnenverbrenner” beschimpft und einige
ultranationalistische Gruppen fühlten sich ermutigt,
Repressalien gegen Personen auszuüben, die sie als
"Staatsfeinde" ansahen. Am 7. April griff eine
Menschenmenge Mitglieder der Gefangenenhilfsorganisation TAYAD
an, die Flugblätter verteilten, um gegen die Haftbedingungen
in
Trabzon in der
Nordtürkei zu protestieren, nachdem sich Gerüchte
verbreitet hatten, dass sie versuchten, eine Fahne zu verbrennen und
in Verbindung mit der PKK stünden (tatsächlich gab es
keinerlei Verbindung). Polizisten nahmen die Demonstranten
fest
während die Menschenmenge, die auf etwa 2000 Personen
angewachsen sein soll, zur Polizeistation marschierte und
türkische
Fahnen schwenkte. Gegen fünf TAYAD-Mitglieder
wurde ein Verfahren wegen "Angriff", "Widerstand gegen
Polizisten im Dienst" und "Durchführen einer
verbotenen Demonstration" eröffnet; ein weiteres Verfahren
wurde gegen 15 Personen eröffnet, die wegen "schweren
Angriffs" und "Anwendung von Gewalt bei Widerstand gegen
Polizisten im Dienst" angeklagt wurden.
Druck
auf Menschenrechtsverteidiger im Rahmen der "Kampfes gegen den
Terror” in der Türkei
In
dieser Atmosphäre wurden Personen, die gegen
Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung
mit der PKK – und sogar, wie obiger Fall zeigt, in
völlig
anderen Zusammenhängen – von Beamten und politischen
Gruppen beschuldigt, die PKK zu unterstützen und waren Ziele
von
Repressalien.
So
erhielten beispielsweise vier Mitglieder des türkischen
Menschenrechtsvereins (İnsan
Haklari
Derneği - İHD) in Istanbul
Drohbriefe von einer Gruppe, die sich selbst Türkische
Rachebrigade nannte, an ihre Privat- und Geschäftsadressen.
Eine
verbotene ultranationalistische Gruppe dieses Namens hatte
1998
die Verantwortung für den Anschlag auf den damaligen
IHD-Präsidenten Akin
Birdal
übernommen, bei dem dieser lebensgefährlich verletzt
wurde.
Die Briefe, die mit den Worten "Letzte Warnung an die
Separatisten und Feinde des Vaterlands" begannen, bezogen sich
auf die Vorfälle in Mersin
und verwendeten eine ähnliche Sprache wie die des Chefs des
Generalstabs und enthielten Todesdrohungen (Siehe EUR 44/014/2005 und
EUR 44/028/2005).
Am
18. Mai soll General Hurşit
Tolon
bei dem Begräbnis eines von einer Mine getöteten
Soldaten
folgenden Kommentar von sich gegeben haben, der ein großes
Presseecho auslöste: "Wenn es keinen Terrorismus in diesem
Land gibt, weshalb stehen wir dann am Grab dieses unseres
Märtyrers?
Aber sehen Sie sich um – sehen Sie irgendwelche
Menschenrechtsverteidiger hier?"
Ein
derartiger Kommentar, der die Unparteilichkeit der
Menschenrechtsverteidiger in Frage zu stellen schien und ihre
Unterstützung für die PKK suggerierte, scheint auf
einer
Linie mit den Äußerungen von Mitgliedern der
Sicherheitskräfte zu liegen, die sich am 24. Juni in Tunceli
in der Südosttürkei befanden, wo ein Taxi auf eine
Mine
gefahren war. Die Sicherheitskräfte, die den Vorfall
untersuchten, fanden Notizen auf dem Taxiwrack, von denen einige
lauteten: "Menschenrechtsverteidiger, habt ihr dieses Auto
gesehen? Anwaltsvereinigung von Tunceli,
warum schweigst du? Diejenigen, die Presseerklärungen sogar
über
die Vögel in den Bergen abgeben, werden sie eine
Presseerklärung
hierüber abgeben? Wir warten voller Interesse." Die
Anwaltsvereinigung von Tunceli
legte wegen dieser Notizen Beschwerde beim Staatsanwalt ein, der
anordnete, sie abzunehmen.
Dieser
Vorfall schien Teil eines systematischen Drucks auf
Menschenrechtsverteidiger in Tunceli
zu sein. Im Februar soll der Menschenrechtsanwalt Hüseyin
Aygün eine Reihe
von mündlichen
Drohungen durch den Kommandanten der Gendarmerie in der Provinz
Tunceli erhalten
haben. Im selben Monat legte Hüseyin
Aygün wegen der
Drohungen Beschwerde
bei der Staatsanwaltschaft ein, die Ermittlungen einleitete. Jedoch
wurden kurz darauf, während die Ermittlungen liefen,
rechtliche
Schritte gegen Hüseyin
Aygün
im Zusammenhang mit der Beschwerde eingeleitet. Als Folge davon
wurden drei Verfahren gegen ihn eröffnet wegen Diffamierung
und
Beschädigen des Rufes des Gendarmeriekommandanten (Siehe ai
Index: EUR 44/006/2005 und ai Index: EUR 44/025/2005).
In
weiteren Fällen wurde Druck auf Menschenrechtsverteidiger
ausgeübt, die Menschenrechtsverletzungen
untersuchten,
welche Mitglieder der Sicherheitskräfte im Laufe ihrer
Maßnahmen
gegen die PKK verübt hatten. Am 21. November 2004 erschossen
Polizisten Mehmet Kaymaz
und seinen 12jährigen Sohn Uğur
Kaymaz vor ihrem Haus in Kızıltepe
im Südosten der Türkei. Die Behörden
behaupteten, sie
seien bewaffnete Mitglieder von Kongra
Gel
und hätten das Feuer auf die Polizisten eröffnet, die
zurück geschossen hätten. Zeugen sagten, es sei eine
extralegale Hinrichtung gewesen und die Waffen wären zu den
zwei
Opfern gelegt worden, nachdem sie getötet worden waren. Zwei
Tage nach dem Vorfall, versuchten IHD-Mitglieder, darunter Selahattin
Demirtaş, Mihdi Perinçek
und
drei weitere Mitglieder, die Fakten in Kızıltepe
zu ermitteln. Am 25. November gaben sie einen Bericht mit ihren
Ermittlungen und ihren Anliegen zu diesem Fall heraus. Am 31.
März
eröffnete jedoch der Staatsanwalt ein Verfahren gegen Selahattin
Demirtaş und Mihdi
Perinçek wegen
dieses Berichts und
beschuldigte sie, "Nachrichten verbreitet zu haben, welche
falsche oder irreführende Informationen an die
Öffentlichkeit
brachten, wodurch die Ermittlungen beeinflusst wurden" und somit
das türkische Pressegesetz verletzt zu haben. Ihnen drohte ein
Bußgeld von bis zu 50.000 Millionen alte türkischen
Lira
(ca. 37.000 $).
"Alternative
Anklagen”
"Alternative
Anklagen” wurden anscheinend von der Staatsanwaltschaft
benutzt, um Verfahren gegen Personen zu eröffnen, die
zuvor
wegen Taten angeklagt waren, die auf Gesetzen beruhten, welche
seither abgeschafft oder verändert wurden. Die oben
geschilderte
Strafverfolgung von Selahattin
Demirtaş und Mihdi
Perinçek wegen
der Veröffentlichung
eines Berichts über Menschenrechte aufgrund des Pressegesetzes
ist ein Beispiel, wie die Staatsanwälte neue Wege
gefunden
haben, um weiterhin Druck auf Menschenrechtsverteidiger
auszuüben.
Ein
weiteres Beispiel für die Entschlossenheit der
Staatsanwaltschaft, Anklage gegen Menschenrechtsverteidiger zu
erheben, war das Verfahren, das gegen Rechtsanwalt Mustafa
Çinkiliç
und Dr. Mehmet
Antmen eröffnet
wurde, die in Adana
bei der Türkischen Menschenrechtsstiftung (Türkiye
İnsan Hakları Vakfı – TİHV)
arbeiten, einer unabhängigen Menschenrechtsorganisation, die
medizinische und psychiatrische Behandlung von Folter- und
Misshandlungsopfern anbietet. Sie wurden angeklagt, nachdem ein
ehemaliger Gefangener klagte, er sei im Gefängnis gefoltert
und
misshandelt worden, und als Beweis dafür seinen
Untersuchungsbericht von der TİHV
vorlegte.
Der
Staatsanwalt in Andana
ließ daraufhin Mustafa
Çinkiliç
und Dr. Mehmet Antmen
am 16. September 2004 von der Polizei festnehmen und verlangte eine
Kopie des Originalberichts. Nachdem die beiden
Menschenrechtsverteidiger erklärten, derartige Dokumente
könnten
nur vom Vorstand der TİHV
freigegeben werden, versuchte der Staatsanwalt, ein Verfahren wegen
"Behinderung der Untersuchungen" gegen sie zu eröffnen
und forderte ihre Inhaftierung. Ein Gericht in Adana
wies dieses Verlangen jedoch zurück, da eine Kopie des
Berichts
bereits bei den Akten liege. Dennoch eröffnete der
Staatsanwalt
von Adana im
April ein Verfahren gegen Mustafa
Çinkiliç
und Dr. Mehmet Antmen
wegen "Unterschlagung von Beweismitteln für eine Straftat"
und wegen "betrügerischem Abändern eines privaten
Dokuments". Die erste Anhörung sollte am 11. Juli 2005
stattfinden. Es wurde berichtet, dass, anders als bei den
wiederholten Versuchen, die beiden Menschenrechtsverteidiger zu
bestrafen, die Untersuchung des ursprünglichen Foltervorwurfs
eingestellt wurde.
Bericht
der UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechtsverteidiger
Am
18. Januar gab die UN-Sonderbeauftragte für
Menschenrechtsverteidiger einen Bericht über ihren Besuch in
der
Türkei vom Oktober 2004 heraus. Sie
begrüßte die
Rechts- und Verfassungsreformen, welche die Regierung
eingeführt
hatte, stellte aber in weiten Bereichen nach wie vor Probleme fest.
Darunter befanden sich die zahlreichen Hindernisse, die
Menschenrechtsverteidiger weiterhin bei ihrer Arbeit zu
überwinden
hatten, insbesondere die große Zahl von Anklagen und hohen
Geldbußen.
Am
7. Februar trat der Vorsitzende Professor İbrahim
Kaboğlu und drei weitere
führende
Mitglieder des Menschenrechtsbeirats zurück, einer
Organisation,
die dem Premierminister untersteht und eingeführt wurde, um
regelmäßige unabhängige Berichte
herauszugeben und
Vorschläge für die Verbesserung der
Menschenrechtssituation
in der Türkei zu machen. Er besteht aus Vertretern der
Ministerien und unabhängiger Organisationen. In seinem
Rücktrittsschreiben beklagte sich İbrahim
Kaboğlu über die
massive
Behinderung der Arbeit des Beirats. Menschenrechtsorganisationen
berichteten, dass die Regierung auf keinen Bericht des Rats reagiert
und der Minister für Menschenrechte an keinem der Treffen
teilgenommen habe. Auch habe die Regierung, nachdem der Beirat einen
Bericht über Minderheitenrechte in der Türkei
herausgegeben
habe, diesem Bericht sofort widersprochen und seine Autoren sowie
Professor İbrahim Kaboğlu
großem Druck ausgesetzt, darunter Drohungen und
Ermittlungen
durch die Staatsanwaltschaft. Die Regierung habe später
versucht, den Beirat ineffektiv zu machen, indem Vertreter von
Organisationen für ihn benannt wurden, deren Einsatz
für
die Menschenrechte zweifelhaft ist (Siehe ai Index: EUR 01/002/2005).
Der Beirat war dann tatsächlich nicht mehr
arbeitsfähig.
Trotz
dieser wiederholt geschilderten Probleme zitierte die
türkische
Regierung den Menschenrechtsbeirat in ihrer Antwort auf Kritik der
UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechtsverteidiger
und
behauptete dass
"...die
Sonderbeauftragte unglücklicherweise die bereits existierende
Zusammenarbeit zwischen der Regierung und
Menschenrechtsverteidigern übersieht. Wir glauben, dass die
Funktionen des Menschenrechtsbeirats wie auch seine Zusammensetzung
ein Beweis dafür sind."
Wirksame
Kontrollmechanismen sind nötig
Das
Versagen des Nationalen Menschenrechtsbeirats trug zu der allgemeinen
Abwesenheit von unabhängigen Menschenrechtsinstitutionen bei,
die Menschenrechtsverletzungen hätten beobachten
können.
Die fehlende Einrichtung von Gremien, wie sie die Pariser Prinzipien
vorsehen, die UN-Richtlinien zur Entwicklung von nationalen
Menschenrechtsinstitutionen, war ein wesentliches Hindernis
für
die erfolgreiche Umsetzung von Reformen.
Ein
anderes Gremium, die Menschenrechtskommissionen der Provinzen und
Regionen, die dem Premierminister unterstellt sind, wurden von der
Regierung als Beispiele für derartige nationale
Menschenrechtsinstitutionen genannt. amnesty international und
türkische und internationale unabhängige
Menschenrechtsorganisationen teilten jedoch ernsthafte
Bedenken
über die Arbeit dieser Kommissionen. Während sie sich
an
positiven Initiativen beteiligten, um das
Menschenrechtsbewusstsein auf lokaler Ebene zu stärken, waren
ihre Unzulänglichkeiten unvermeidlich, da sie nicht
wirklich unabhängig sind und aufgrund ihrer Zusammensetzung,
ihrer eingeschränkten Befugnisse, dem offensichtlichen
Widerwillen, schwerwiegende Berichte über
Menschenrechtsverletzungen angemessen zu untersuchen und weiterem
Nichteinhalten der Pariser Prinzipien.
In
ihrem Bericht befasste sich die UN-Sonderbeauftragte für
Menschenrechtsverteidiger ausführlich mit den Mängeln
dieser Kommissionen und empfahl, dass
"...die
Regierung die Wirksamkeit und die Funktionalität der
Menschenrechtskommissionen überprüfen und
konstruktiv
unabhängige Menschenrechtsorganisationen in die
Beurteilung
der effektivsten Mechanismen zur Verhinderung von
Menschenrechtsverletzungen auf lokaler Ebene einbeziehen sollte."
ai
erhielt Berichte, dass die Regierung plane, dieses System zu
überprüfen und eine Gesetzgebung zu
nationalen
Menschenrechtsgremien, wie etwa eine Ombudsperson für
Menschenrechte und Menschenrechtskommissionen, zu entwickeln.
Bis Ende Juni waren jedoch noch keine konkreten Schritte erfolgt.
Menschenrechtsverletzungen
durch Polizisten
Veränderte
Haftbestimmungen, die von der Regierung, bzw. der
Vorgängerregierung
eingeführt worden waren und die mehr
Sicherheitsvorschriften gegen Folter und Misshandlung enthielten,
führten zu einem Rückgang der Berichte über
bestimmte
Techniken (insbesondere von solchen, die sichtbare Spuren
hinterlassen).
Jedoch
gab es nach wie vor häufige Berichte über Folterungen
und
Misshandlungen durch Polizeibeamte. Am 18. März
veröffentlichte
der IHD seine Zahlen für 2004, die besagten, dass er in diesem
Jahr Berichte über 843 Fälle von Folter und
Misshandlungen
erhalten hatte.
Obwohl
die Veränderungen der Haftbestimmungen – wie z.B.
der
Kontakt von Inhaftierten zu Anwälten – nicht immer
eingehalten wurden, führten die strengeren
Sicherheitsbestimmungen zu einem höheren Prozentsatz
von
Beschwerden über Misshandlungen außerhalb von
Haftzentren
und während der Festnahmen von Verdächtigen durch
Polizeibeamte. Oftmals wurden Personen, die behaupteten, sie seien
misshandelt worden, angeklagt, sie hätten sich ihrer Festnahme
widersetzt und es wurden Verfahren gegen sie eröffnet, wobei
ihre Verletzungen damit erklärt wurden, sie hätten
sie sich
zugezogen, als die Polizei versuchte, sie festzuhalten.
Szenen
von exzessiver Polizeigewalt wurden weltweit im Fernsehen gezeigt,
als die Polizei versuchte, eine Menschenmenge aufzulösen, die
sich am 6. März friedlich in Istanbul versammelt hatte, um den
Internationalen Frauentag zu feiern. Die Polizei setzte
Knüppel
und
Pfefferspray ein, um etwa
500 Leute auseinander zu treiben, die sich in den Istanbuler
Stadtvierteln Sarachane
und Beyazit
versammelt hatten, was dazu führte, dass 63 Personen
festgenommen wurden und mindestens 3 Menschen in
Krankenhäuser
kamen (Siehe ai Index: EUR 44/008/2005).
Angeblich
griff die Polizei ein, da die Demonstration nicht genehmigt war. ai
begrüßte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
durch
das Innenministerium, da Polizisten unangemessene Gewalt gegen
die Demonstranten angewandt hatten, und die folgenden
Disziplinarmaßnahmen gegen sechs Polizisten und zwei
leitende Beamte. Jedoch wurden gegen diejenigen, die festgenommen
worden waren, Strafverfahren wegen Verstößen gegen
das
Demonstrations- und Versammlungsrecht eröffnet.
Während
Bilder der Misshandlungen weltweit gesendet wurden, da in dieser
Woche die EU-Troika in Ankara
tagte, gehörten solche Szenen zu einem System, in dem die
Polizei anscheinend besonders Demonstranten von Oppositionsgruppen
brutal behandelten.
Straflosigkeit
Das
Einleiten von "Gegenklagen” war ein Weg, den
Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen
einschlugen,
um Bestrafung zu vermeiden. Untersuchungen und daraus folgende
Verfahren bei Klagen über Folter und Misshandlungen waren
normalerweise erfolglos, da viele Staatsanwälte unwillig zu
sein
schienen, ihrer Pflicht nachzukommen und die Täter zu
verurteilen. Das Ergebnis war ein offensichtlich vorherrschendes
Klima der Straflosigkeit.
Laut
Statistik der türkischen Polizeidirektion für das
Jahr
2004, die in der Zeitung Radikal
vom 1. Februar veröffentlicht wurde, wurden 234 Verfahren
gegen
Polizisten wegen Misshandlung und 13 wegen Folter
eröffnet.
In
den Verfahren wegen Misshandlung, die 2004 abgeschlossen wurden,
endeten sechs mit einem Freispruch, 72 mit einer Abweisung der Klage
und eines mit einer Haftstrafe. Bei Verfahren wegen Folter, die 2004
abgeschlossen wurden, endeten drei mit einem Freispruch und vier mit
einer Klageabweisung. 155 Verfahren wegen Misshandlung und sechs
Verfahren wegen Folter wurden fortgesetzt. Interne
disziplinarische Untersuchungen wurden 2004 von der Polizeidirektion
bei 141 Polizisten im Zusammenhang mit Beschwerden wegen
Misshandlungen und fünf wegen Folter
durchgeführt. Bei
ersteren kamen die Untersuchungen in 129 Fällen zu dem
Ergebnis,
dass "eine Strafe nicht angemessen sei", dass 10 Beamte
vorübergehend und zwei Beamte länger vom
Dienst zu
suspendieren seien. Alle Untersuchungen wegen Foltervorwürfen
kamen zu dem Ergebnis, dass "eine Strafe nicht angemessen sei".
Ein
besonders schockierendes Beispiel dieser Straflosigkeit war der
Freispruch von vier Polizisten, die wegen Folterungen und
Vergewaltigung der beiden Teenager Nazime
Ceren Salmanoğlu und Fatma
Deniz Polattaş im Jahr
1999 angeklagt
waren (Siehe ai Index: EUR 44/015/2005 und ai Index: EUR
44/018/2005). Mehr als sechs Jahre nach der Eröffnung des
Verfahrens und nachdem es mehr als 30 Mal vertagt worden war, sprach
ein Gericht in Iskenderun
am 22. April die Angeklagten aus "Mangel an Beweisen" frei.
Anfang
März 1999 wurden Nazime
Ceren
Salmanoğlu, damals 16, und
Fatma
Deniz Polattaş, damals 19
Jahre alt,
von Polizisten festgenommen und zur Anti-Terroreinheit der
Polizeidirektion in Iskenderun
gebracht. Sie sagten, sie seien schwer gefoltert, vergewaltigt,
geschlagen, an den Armen aufgehängt und von Ärzten
zwangsweise "Jungfräulichkeitstests" unterzogen
worden. Die "Geständnisse", die unter diesen
Folterungen zustande kamen, waren Grundlage der Verurteilungen der
beiden Mädchen zu langen Gefängnisstrafen.
Die
Anwälte von Nazime
Ceren Salmanoğlu
und Fatma Deniz Polattaş
kündigten an, sie würden Berufung gegen dieses Urteil
einlegen. Es schien jedoch fast sicher, dass die
Verjährungsfrist
eintreten würde, in diesem Fall siebeneinhalb Jahre. ai rief
die
türkische Regierung auf, die Verjährungsfrist bei
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wie etwa
Folterungen
und Ermordungen durch die Sicherheitskräfte aufzuheben, sie
wurde jedoch im neuen Strafrecht beibehalten.
Wehrdienstverweigerer
angeblich geschlagen
Der
Wehrdienstverweigerer Mehmet
Tarhan,
der am 8. April in Izmir
festgenommen wurde, erhielt angeblich Todesdrohungen und wurde von
anderen Gefangenen geschlagen, nachdem er am 11. April in ein
Militärgefängnis in Sivas
kam. Als Mehmet Tarhan
die Gefängnisleitung über die Misshandlungen
informierte, wurde nicht unmittelbar etwas unternommen, um seine
Sicherheit zu gewährleisten und die Schläge sollen
weiter
gegangen sein. Als seine Anwältin von den Übergriffen
erfuhr, legte sie Beschwerde bei der Gefängnisleitung ein.
Eine
Untersuchung der Misshandlungsvorwürfe wurde eingeleitet und
es
wurden einige Maßnahmen von der Gefängnisleitung
getroffen, um ihn zu schützen.
Mehmet
Tarhan wurde nach Artikel
88 des türkischen
Militärstrafrechts wegen
"Befehlsverweigerung”
angeklagt, da er sich geweigert hatte, den obligatorischen
Militärdienst zu leisten. ai hält Mehmet
Tarhan für einen
Gewissensgefangenen,
der wegen seiner Überzeugung inhaftiert ist, und bat
um
seine unmittelbare Freilassung. Die Organisation forderte die
türkischen Behörden auch auf, einen Zivildienst
für
Wehrdienstverweigerer einzuführen, der weder diskriminierend
ist
noch Strafcharakter hat (Siehe ai Index: EUR 44/022/2005).
Flüchtlinge
Die
türkischen Behörden kamen ihren Verpflichtungen aus
dem
internationalen Flüchtlingsrecht nicht nach und
schickten
einige Asylbewerber und Flüchtlinge in Länder
zurück,
in denen ihnen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohten.
Ahmet
Muhammed Ibrahim, ein
21jähriger
syrischer Kurde, war angeblich Anfang 2004 vor der syrischen Armee
geflüchtet, nachdem Kurden in Qamishli im Nordosten Syriens im
März 2004 schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erlitten
(Siehe Kurds
in the Syrian Arab
Republic one year after the March 2004 events,
ai Index: MDE 24/002/2005). Er ging in die Türkei, wo er am
22.
August in der Nähe der syrischen Grenze von
Sicherheitskräften
festgenommen wurde und ins Gefängnis von Diyarbakır
kam, weil er beschuldigt wurde, Mitglied von Kongra
Gel zu sein. Der Anwalt Ahmet
Muhammed Ibrahims gab an,
die Rechte seines
Mandanten seien während der Haft systematisch verletzt worden
–
er sei auch gefoltert, misshandelt und gezwungen worden, eine
Erklärung zu unterschreiben. Ein Gericht sprach ihn am 24.
März
von allen Anklagepunkten frei.
Ahmet
Muhammed Ibrahim wurde
dann jedoch in die
Ausländerabteilung der Polizeidirektion von Diyarbakır
verlegt. Am 25. März wurde er zum Grenzübergang bei
Nusaybin
gebracht, wo er den syrischen Behörden übergeben
wurde. ai
erfuhr später, dass er in verschiedenen Haftzentren in Syrien
war, wo er gefoltert worden sein soll, u.a. mit Elektrokabeln,
mit Schlägen und mit dem "Reifen" (dullab),
wobei der Gefangene an einen herabhängenden Reifen gebunden
und
mit Stöcken oder Kabeln geschlagen wird (Siehe ai Index: EUR
44/012/2005).
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